Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Katzenpension „Mr. Jingles’ Katzenstube“
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der
Katzenpension Mr. Jingles’ Katzenstube und den Tierhalter*innen über die Unterbringung, Pflege
und Betreuung von Katzen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch die Katzenpension.
2. Vertragsabschluss und Zahlung
- Für Neukunden erfolgt der Vertragsabschluss nach einem persönlichen Erstgespräch vor Ort. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung durch Mr. Jingles’ Katzenstube zustande.
- Eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags ist bei Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag wird spätestens bei Abgabe der Katze/n beglichen. Wird der Betreuungszeitraum nach der Reservierung und Anzahlung verkürzt, besteht kein Anspruch auf Minderung der zuvor vereinbarten und berechneten Pensionskosten
- Bei Vertragsabschluss gilt die aktuell geltende Preisliste.
- Zusatzkosten, die während des Aufenthalts entstehen (z. B. Tierarztkosten oder Zusatzleistungen), sind nach Abholung der Katze/n zu begleichen.
- Bestandskunden können ihre Buchung direkt über das Onlinebuchungsportal vornehmen und dort bezahlen.
- Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Überweisung, PayPal oder Barzahlung.
3. Impfungen
Zum Schutz unserer Katzen nehmen wir nur regelmäßig geimpfte Katzen in unserer Pension auf.
Die Katze/n müssen gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein. Wir empfehlen auch
zusätzliche Impfungen wie Tollwut und Leukose (FeLV). Die Impfungen sollten mindestens einen
Monat vor der In Betreuung erfolgen und außer Tollwut und Leukose, nicht älter als ein Jahr sein.
Die Impfungen müssen durch einen Impfausweis nachgewiesen werden. Der Impfausweis ist bei
Abgabe für die Zeit des Aufenthaltes der Tiere abzugeben und wird in Mr. Jingles’ Katzenstube
hinterlegt.
4. Gesundheitszustand und Aufnahmebedingungen
Das Wohl aller Katzen steht an oberster Stelle. Deshalb können nur Tiere aufgenommen werden:
- die kastriert sind. Die Katze ist bei Abgabe mindestens 2 Wochen kastriert und Kater sind bei Abgabe mindestens eine Woche vorher kastriert worden.
- vor Abgabe entwurmt und gegen Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) behandelt wurden. Es dürfen hierfür keine frei verkäuflichen Präparate verwendet werden. Der Zeitraum zwischen der letzten Behandlung und dem Aufenthaltsbeginn darf zwei Monate nicht überschreiten. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Tierarztrechnung. Alternativ kann anstelle einer Entwurmung ein negativer Wurmtest (Kotuntersuchung) durch eine Tierarztpraxis vorgelegt werden. Ebenso kann der Nachweis einer negativenKontrolle auf Flöhe und Milben erfolgen. In beiden Fällen ist ein schriftlicher Nachweis der Tierarztpraxis erforderlich, der bei Abgabe der Katze vorzulegen ist.
- frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sind. Die Katzen müssen vor Abgabe tierärztlich auf übertragbare Krankheiten untersucht worden sein. Hierzu zählen insbesondere FIV, FeLV sowie Giardien. Bei Freigängerkatzen dürfen die Tests auf FIV und FeLV nicht älter als ein Jahr sein. Wohnungskatzen müssen diese Tests einmalig durchführen lassen, sofern kein Kontakt zu fremden Katzen bestand; andernfalls gelten die gleichen zeitlichen Vorgaben wie für Freigänger. Der Test auf Giardien unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Entwurmung. Der Zeitraum zwischen Untersuchung und Aufenthaltsbeginn darf zwei Monate nicht überschreiten. Der Nachweis der durchgeführten Untersuchungen ist durch eine Tierarztrechnung oder einen entsprechenden Vermerk im Impfpass zu erbringen und bei Abgabe der Katze vorzulegen.
Katzen mit ausgeprägtem Aggressionsverhalten, starkem Markierverhalten oder chronischem Katzenschnupfen können leider nicht betreut werden. Diese Regelung dient dem Schutz aller Pensionsgäste.
Der/die Halter*in verpflichtet sich, spätestens eine Woche vor Abgabe einen Anamnesebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sollten relevante Erkrankungen oder Verhaltensauffälligkeiten verschwiegen werden, behält sich Mr. Jingles’ Katzenstube das Recht vor, das Betreuungsverhältnis vorzeitig zu beenden und entstandene Mehrkosten oder Schäden in Rechnung zu stellen.
Die Medikamentengabe ist nach Absprache möglich, sofern die Katze kooperativ ist und die Einnahme ohne Zwang erfolgen kann.
5. Erkrankungen, Notfälle, Ableben und Tierarztbesuche
Alle Katzen werden während ihres Aufenthalts aufmerksam beobachtet und liebevoll betreut.
Sollte dennoch eine Katze erkranken oder sich verletzen, handelt Mr. Jingles’ Katzenstube stets im
besten Interesse des Tieres.
- Der/die Halter*in kann im Anamnesebogen festlegen, ob vor einem Tierarztbesuch Rücksprache gehalten werden soll oder die Katzenpension eigenständig entscheiden darf.
- In dringenden Fällen oder bei akuten Notfällen wird unverzüglich tierärztliche Hilfe in Anspruch genommen. Tierärztliche Behandlungen erfolgen in der Regel bei Tierärztin Christiane Gerken (Zeven) oder – bei Notfällen – in der Tierklinik Sottrum oder Posthausen.
- Die dabei entstehenden Tierarztkosten sowie eine Fahrtkostenpauschale von 40 € werden dem/der Halter*in in Rechnung gestellt.
- Über jeden Notfall oder Krankheitsfall wird der/die Halter*in oder eine hinterlegte Kontaktperson umgehend informiert.
- Sollte ein Tier während des Aufenthaltes in Mr. Jingles’ Katzenstube versterben, wird umgehend versucht, den/die Halter*in oder eine von ihm/ihr benannte Kontaktperson zu erreichen, um das weitere Vorgehen gemeinsam abzustimmen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht im Falle des Ablebens des Tieres nicht.
- Im Fall einer schweren Erkrankung oder Verletzung, bei der keine Aussicht auf Heilung mehrbesteht, kann – sofern der/die Halter*in nicht erreichbar ist – in Rücksprache zwischen den behandelnden Tierärzt*innen und der Betreiberin eine Entscheidung über eine Euthanasie aus tierschutzrechtlichen Gründen getroffen werden.
- Verstorbene Tiere werden gemäß den geltenden Gesundheits- und Hygienerichtlinien ordnungsgemäß zur Einäscherung freigegeben und einer entsprechenden Einrichtung zugeführt.
- Die dabei entstehenden Tierarzt- und Entsorgungskosten trägt der/die Halter*in.
6. Leistungsumfang
Im Pensionspreis inbegriffen sind:
- individuelle, vorher abgesprochene Fütterungen (für mitgebrachtes Futter gibt es keine Preisminderung)
- Reinigung, Hygiene und Pflege der Räumlichkeiten und Katzenklos liebevolle Betreuung, Beschäftigung und Kuscheleinheiten
- einfache Fellpflege
- tägliche Updates über das Befinden der Katze/n (z. B. per Nachricht oder Foto),
- auf Wunsch: Tipps und Empfehlungen zur Haltung und Pflege.
Weitere Leistungen können individuell vereinbart werden.
In Mr. Jingles’ Katzenstube erfolgt die Unterbringung der Katze/n je nach Charakter, Verhalten und individuellen Bedürfnissen in Gruppen- oder Einzelhaltung. Die Entscheidung über die Art der Haltung sowie die Zuweisung der Räumlichkeiten obliegt der Betreiberin und erfolgt unter Berücksichtigung des Tierwohls. Die Zusammenstellung der Gruppen richtet sich nach der Verträglichkeit der Katze/n untereinander und wird mit größtmöglicher Sorgfalt vorgenommen.
7. Bring- und Abholzeiten
Die Bring- und Abholzeiten werden individuell vereinbart, müssen jedoch innerhalb der Öffnungszeiten (Montag–Freitag, 10:30–17 Uhr & Samstag 11-14 Uhr) liegen. An Sonn- und Feiertagen bleibt Mr. Jingles’ Katzenstube geschlossen. Die Öffnungszeiten beziehen sich auf Erstgespräche, Bring- und Abholtermine. Die Betreuung der Katzen findet selbstverständlich auch außerhalb dieser Zeiten statt. Abweichungen oder verspätete Abholungen sind vorab abzustimmen und können mit einem Aufpreis verbunden sein.
8. Stornierungen und vorzeitige Abreise
- Eine kostenfreie Stornierung, telefonisch oder schriftlich, ist bis 3 Wochen vor Aufenthaltsbeginn möglich.
- Bei späteren Stornierungen fallen folgende Gebühren an:
• unter 3 Wochen: 30 % des vereinbarten Betrags,
• unter 2 Wochen: 40 %,
• unter 1 Woche: 50 %. - Wird der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen (z. B. durch Urlaubsabbruch oder persönliche Gründe), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift nicht genutzter Leistungen.
9. Aufenthaltsverlängerung
- Sollte ein/e Katzenhalter*in seine Katze/n nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums nicht wie vorgesehen abholen können, ist dies Mr. Jingles’ Katzenstube unverzüglich, also ohne schuldhafte Verzögerung, telefonisch oder schriftlich (z. B. per WhatsApp) mitzuteilen.
- Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist – sofern Kapazitäten vorhanden sind – grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der vorherigen Absprache und Zustimmung.
- Der/die Tierhalter*in verpflichtet sich, die für den verlängerten Zeitraum anfallenden Betreuungskosten sowie etwaige Zusatzkosten bei Abholung der Katze/n vollständig zu begleichen.
- Mr. Jingles’ Katzenstube behält sich das Recht vor, eine Verlängerung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
10. Nichtabholung von Tieren
- Wird eine Katze nach Ablauf des vereinbarten Betreuungszeitraums nicht abgeholt und erfolgt auch keine Mitteilung oder Absprache über eine Verlängerung, wird der Aufenthalt zunächst automatisch um bis zu 14 Tage verlängert, sofern Platzkapazitäten vorhanden sind.
- Sollte die Katze nach Ablauf von 14 Tagen weiterhin nicht abgeholt und der/die Halter *in nicht erreichbar sein, geht Mr. Jingles’ Katzenstube davon aus, dass kein Interesse an der Rücknahme des Tieres mehr besteht. In diesem Fall wird das Tier – unter Berücksichtigung des Tierschutzes und nach sorgfältiger Abwägung – weitervermittelt oder einer geeigneten Einrichtung (z. B. einem Tierheim) übergeben.
- Alle im Zusammenhang mit der Weitervermittlung oder Unterbringung entstehenden Kosten können dem/der bisherigen Halter*in nachträglich in Rechnung gestellt werden.
11. Haftung
Mr. Jingles’ Katzenstube behandelt alle anvertrauten Tiere mit größter Sorgfalt, Liebe und Verantwortung. Trotzdem kann – wie bei allen Lebewesen – nicht jeder Vorfall vorhergesehen oder ausgeschlossen werden.
- Mr. Jingles’ Katzenstube haftet daher nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des gezahlten Pensionspreises, begrenzt.
- Für unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheiten, Versterben des Tieres, Verletzungen, Raufereien zwischen Katzen, Entweichen eines Tieres, Brand, Sturm, Einbruch, Diebstahl oder andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs wird keine Haftung übernommen. Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Mr. Jingles’ Katzenstube versichert, alle Tiere so zu behandeln, als wären sie die eigenen – mit Respekt, Fürsorge und Achtsamkeit. Eine absolute Risikofreiheit kann jedoch bei Lebewesen nie garantiert werden.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Betreuungsvertragsverwendet und vertraulich behandelt.
Der/die Halter*in erklärt sich damit einverstanden, dass seine Katze/n in Mr. Jingles’ Katzenstube fotografiert und gefilmt werden und diese Aufnahmen auf der Homepage und den Sozial Media Kanälen der Katzenpension veröffentlicht werden können. Diese Entscheidung können Sie jedoch jederzeit schriftlich widerrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Falle eines Widerspruchs keine Bilder und Videos versenden können.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der Katzenpension enthalten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz der Katzenpension Mr. Jingles’ Katzenstube.
